Unsere Hausordnung

Damit sich alle bei uns wohlfühlen

Wir wollen, dass Sie und andere Menschen sich bei uns wohlfühlen. Die Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Wir bitten Sie um Rücksicht auf alle Patient:innen und die Beachtung nachfolgender Bestimmungen unserer Hausordnung. Für alle Besucher:innen und sonstigen Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausbetriebsgeländes verbindlich. Patient:innen, Begleitpersonen und Besucher:innen sind verpflichtet, die Anordnung des Klinikpersonals zu beachten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stationsleitung.


STATIONÄRER AUFENTHALT
a) Patient:innen verlassen das Krankenhausgelände bitte nur nach ärztlicher Genehmigung und halten sich zu den Visite-, Essens- und Behandlungszeiten in ihrem Zimmer auf. Achten Sie auf geeignete Kleidung, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen. Patient:innen mit ansteckenden Krankheiten dürfen ihr Zimmer nur mit Genehmigung verlassen.
b) Es dürfen nur die von den Ärzt:innen oder auf ärztliche Anweisung durch die Pflegekräfte verabreichten Heil- und Arzneimittel angewendet bzw. eingenommen werden.
c) Die Verpflegung der Patient:innen richtet sich nach dem Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Verordnung (z. B. bei Diät). Speisen und Getränke dürfen ohne Zustimmung
des Pflegepersonals nicht getauscht oder an andere Patient:innen abgegeben werden. Nicht verzehrte Speisen jeglicher Art (auch verpackt) sollen im Essgeschirr verbleiben
und dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden.
d) Die für Patient:innen eingehende Post wird so rasch als möglich zugestellt. Wert- und Einschreibebriefe werden durch die Verwaltung oder durch den/die Briefträger:in ausgehändigt. Für abgehende Post wenden Sie sich bitte an die Stationsleitung oder an den Empfang.


RUHE, PATIENTENBESUCHE
a) Bitte verhalten Sie sich so, dass Sie keinen anderen stören. Vermeiden Sie Lärm, zum Beispiel durch laute Telefone, lautes Sprechen oder Musik.
b) Stimmen Sie im Familien- und Freundeskreis die Besuchszeiten ab. Mehr als zwei Besucher:innen gleichzeitig sind in der Regel wenig sinnvoll und sollten nur nach Absprache mit der Stationsleitung kommen. Die Besuchszeit ist für jede Station einzeln geregelt, ansonsten beginnt sie um 11.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Sonderregelungen, insbesondere in der Intensivmedizin, der Geburtshilfe, der Kinderstation, der Onkologie und Palliativmedizin, sind mit der Stationsleitung abzustimmen.
c) Bitte verhalten Sie sich möglichst leise, um andere nicht zu stören. Dies ist besonders wichtig in der Mittagszeit von 13.00– 15.00 Uhr und während der Nachtruhe von 22.30 – 06.00 Uhr.
d) Desinfizieren Sie sorgfältig Ihre Hände beim Betreten und Verlassen der Klinik und des Patientenzimmers. Setzen Sie sich nicht in Straßenkleidung auf Kranken-betten.Besonders gekennzeichnete Zimmer dürfen nur nach Anmeldung bei der Stationsleitung betreten werden. In Infektionsbereichen sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und ärztlicher Erlaubnis gestattet. Besucher:innen müssen sich an die jeweils vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen halten. Besuche bei Patient:innen mit übertragbaren Krankheiten sind nur unter Wahrung besonderer Vorkehrungen gestattet. Nicht erlaubt sind Besuche durch Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Haushalt solche Krankheiten herrschen.
e) Topfpflanzen dürfen nicht auf die Krankenzimmer gebracht werden.
f) Kinder unter 14 Jahren sollen Patient:innen nur in Begleitung eines Erwachsenen


FOTOGRAFIEREN, FILMEN, MEDIEN
a) Es ist verboten, Patient:innen und Mitarbeiter:innen ohne vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollen.
b) Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch das Krankenhausdirektorium oder die Pressestelle gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Patient:innen oder deren Angehörige. Solche Aufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung untersagt.
c) Fotografieren, Filmen und Live-Stream zu Social Media ist nur Patient:innen und deren Angehörigen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen, insbesondere Patient:innen, gefilmt oder fotografiert werden.
d) Journalist:innen ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Klinikpatient:innen zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. Journalist:innen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an Patient:innen, Besucher oder Mitarbeiter:innen wenden, müssen sich vorher als Journalist:in zu erkennen geben.
e) Das Fotografieren und Filmen von personenbezogenen Daten (z. B. Patientenakten, Untersuchungsergebnisse, radiologische Aufnahmen etc.) ist grundsätzlich untersagt.
f) Die Rufbereitschaft der Pressestelle (presse@asklepios.com) ist auch außerhalb der Bürozeiten sowie an Sonn- und Feiertagen unter 040 181882-8888 zu erreichen

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SICHERHEIT
a) Patient:innen oder Besucher:innen ist die Umstellung oder Auswechselung von Einrichtungsgegenständen nicht gestattet. Gleiches gilt für die Bedienung von Behandlungsgeräten.
b) Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist auf der Intensivstation, in den OP- und Untersuchungszonen strikt untersagt. Auch Mobiltelefone, die nur eingeschaltet sind, ohne dass damit telefoniert wird, können Störungen verursachen. Schalten Sie daher das Gerät bitte in den genannten Bereichen aus.
c) Offenes Feuer, brennbare Flüssigkeiten oder Gase, brennbare Gegenstände (wie Kerzen, Zigaretten) sowie wärmeabstrahlende Elektrogeräte (wie Wasserkocher) und andere Elektrogeräte, die nicht zur Klinik gehören, sind auf dem gesamten Gelände und
im Gebäude untersagt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen, wie z.B. Rasierapparat oder Föhn. Kerzen mit LED-Lichtern sind erlaubt.
d) Private Unterhaltungselektronik ist dann gestattet, wenn sie mit einem Kopfhörer betrieben wird.
e) Feuerwerkskörper und Waffen aller Art sind verboten.
f) Das Laden der Akkus Ihres Mobiltelefons, Tablets oder Laptops etc. ist nur unter Aufsicht und mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen erlaubt. Das Laden der Geräte über die Nachtstunden ist ausdrücklich verboten. Die Mitnahme von privaten Lithium-Ionen-Akkus u.a. aus E-Scooter, E-Fahrräder oder deren Aufladung ist aus Brandschutzgründen in den Gebäuden der Klinik nicht gestattet (gilt auch für Mitarbeiter).
g) Falls Ihr Fahrzeug auf einem unserer Parkplätze beschädigt oder gestohlen wird, übernimmt die Asklepios Klinik Nord dafür keine Haftung. Gleiches gilt für Wertsachen in Ihrem Zimmer. Nehmen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit in die Klinik und geben Sie diese Ihren Angehörigen mit .Sie haben allerdings die Möglichkeit, Ihre Wertsachen in den Tresor der Hauptkasse in der Asklepios Klinik Nord einschließen zu lassen - unser Pflegepersonal informiert Sie gern. Die Haftungsgrenze für Wertsachen, die im Tresor der Hauptkasse gelagert werden, liegt bei 1.000,00 €.
h) Das Betreten von fremden Patientenzimmern ist verboten. Der Aufenthalt ist nur in den frei zugänglichen Bereichen oder mit Genehmigung des Personals gestattet.
i) Gäste, die keine Angehörigen besuchen, und das Klinikgelände, die Klinik oder eine:n Patient:in nicht aus privatem Anlass aufsuchen, müssen sich vorher unter Bekanntgabe der Gründe bei der Krankenhausleitung oder der Station anmelden.
j) Betrunkenen sowie unter Drogeneinfluss (BTM) stehenden Personen ist das Betreten der Klinik verboten – es sei denn, sie suchen die Klinik, insbesondere die Notaufnahme, zum Zweck ihrer eigenen, wichtigen bzw. unabdingbaren Behandlung auf.
k) Im Brandfall und sonstigen Notständen ist den vom Krankenhauspersonal getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Die Funktion von Rauch- und Brandschutztüren darf nicht durch Manipulationen an den Türen (z. B. Keile, Tücher) beeinträchtigt werden. In Flucht- und Rettungswegen dürfen keine störenden Gegenstände abgestellt werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung können die Gegenstände vom Klinikpersonal jederzeit
entfernt werden.
l) Werfen Sie keine spitzen und scharfen Gegenstände (z. B. Insulin Pen Nadeln, zerbrochene Glasflaschen) in den Papierkorb in den Stationszimmern. Informieren Sie das Pflegepersonal und Sie erhalten spezielle Abwurfbehälter.
m) Das Steigenlassen von Flugobjekten, insbesondere Drohnen und Modellflugzeugen, ist im Umkreis von 500 Metern des Klinikgeländes wegen der Flugsicherheit (Hubschrauberlandeplatz) untersagt.


GENUSSMITTEL
a) Der Konsum von Alkohol und Drogen sowie anderer berauschender Mittel ist nicht gestattet.
b) In sämtlichen Räumlichkeiten sowie auf dem gesamten Gelände des Krankenhauses besteht ein generelles Rauchverbot. Dieses generelle Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten und Vapes. Das Rauchen ist nur in den eigens freigegebenen und markierten Raucherbereichen auf dem Außengelände zulässig. Das Konsumieren von Cannabis ist in sämtlichen Räumlichkeiten, auf dem gesamten Gelände des Krankenhauses, auch in den ausgewiesenen Raucherbereichen, ausdrücklich untersagt.


WAREN, DIENSTLEISTUNGEN, FUNDSACHEN
a) Das Anbieten von Dienstleistungen oder Waren sowie das Sammeln von Geld sind auf dem gesamten Klinikgelände untersagt.
b) Die Verteilung von Werbe- oder anderen Unterlagen sowie parteipolitische Betätigungen oder andere Veranstaltungen sind auf dem gesamten Klinikgelände verboten bzw. erst nach Genehmigung der Hausleitung gestattet.
c) Die Klinik haftet für Diebstähle und daraus resultierenden Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Verursachung.
d) Fundsachen sind umgehend am Empfang oder bei der Stationsleitung abzugeben. Sie gehen in der Regel nach drei Monaten in das Eigentum der Klinik über.
e) Für mitgebrachte oder während des Klinikaufenthaltes erhaltene Wertsachen und Geldbeträge haftet die Klinik nur dann, wenn diese vom Klinikpersonal gegen Quittung zur Verwahrung entgegengenommen wurden. Es wird ausdrücklich empfohlen, Wertgegenstände Angehörigen mit nach Hause zu geben.


TIERE
a) Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht mitgebracht oder auf dem Gelände gefüttert werden.
b) Ausgenommen sind Therapiehunde, Therapiebegleithunde, Servicehunde (z. B. Blindenführhunde) nach vorheriger Absprache mit dem Direktorium. Abteilungen mit frisch operierten Patient:innen sind auch für Servicehunde und Therapiehunde gesperrt.


HAUSVERBOT
a) Unsere Mitarbeiter:innen des Hauses haben das Recht, aus gegebenem Anlass Haus und Geländeverweise auszusprechen.
b) Anlässe sind z. B. die Störung des Betriebsfriedens, verbale oder körperliche Übergriffe gegenüber unseren Mitarbeiter:innen oder anderen Patient:innen oder Verstöße gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Hausordnung.
c) Bei schuldhafter Beschädigung von Krankenhauseigentum behält sich die Klinik die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
d) Die hausrechtlichen Befugnisse werden vom Direktorium, dem erweiterten Führungskreis, den zuständigen Ärzt:innen und Pflegekräften sowie von beauftragten Beschäftigten, z. B. dem Sicherheitsdienst, ausgeübt. Ausnahmen von dieser Hausordnung erteilt die Geschäftsführung der Klinik.


BESCHWERDEN
Für Beschwerden, aber auch Anregungen und Lob stehen Ihnen zur Verfügung:
a) Jede Stationsleitung.
b) Das Beschwerdemanagemt des Hauses erreichen Sie unter:
E-Mail: Beschwerden.Nord.Heidberg@asklepios.com
E-Mail: Beschwerden.Nord.Ochsenzoll.Wandsbek@asklepios.com
c) Die Zentrale unter zentrale@asklepios.com

Aus medizinischen Gründen kann in Einzelfällen ausnahmsweise von der Hausordnung abgewichen werden. Hierüber entscheidet ausschließlich das Klinikpersonal. Wenn Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte gern und ohne zu zögern an die Stationsleitung.


Thomas Hoffmann
Geschäftsführender Direktor
Hamburg, im August 2024

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