Patient:innen aus dem Ausland

Kurzinfo zum Ablauf für Patient:innen, die im Ausland versichert sind

Europäische Union

Patient:innen aus dem Ausland können über zwei Wege abgerechnet werden. Der erste Weg ist der über die europäische Versicherungskarte (zu erkennen an dem Europa Symbol auf der Rückseite). Bei diesem Vorgang kann mit einer deutschen aushelfenden Krankenkasse abgerechnet werden. Diese holt sich im Anschluss die verauslagten Kosten von Ihrer ausländischen Krankenkasse zurück. Die Eingabe erfolgt durch unser Fachpersonal in einem gesonderten Portal der Krankenkassen. 

Sollten Sie nicht über eine europäische Versichertenkarte verfügen müssen wir im ersten Schritt eine sogenannte Notfallpauschale abrechnen. Je nach Fachrichtung variiert der Kostenpunkt und bewegt sich im Rahmen zwischen 170,00 € und 550,00 €. Diesen Betrag müssen wir vorab in bar oder per EC- oder Kreditkarte abrechnen. Die genauen Kosten erfahren Sie vom Team der Zentralen Notaufnahme. Um den Betrag erstattet zu bekommen, müssen Sie sich bitte selbstständig mit Ihrer Krankenkasse oder Zusatzkrankenversicherung in Verbindung setzen und die Rechnung einreichen.

Sollte ihr Kind in der Folge stationär aufgenommen werden müssen, wird ein Kostenvoranschlag erstellt, auch hier müssen Sie in Vorkasse treten. 

 

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