Informationen für Besucher

Wir haben Ihnen hier einige Tipps und Ratschläge zum Verhalten in unserer Klinik zusammengestellt und bitten Sie, diese zu berücksichtigen - für ein angenehmes und sicheres Miteinander in unserem Krankenhaus.

Worauf Sie als Besucher achten sollten

Händedesinfektion für Patientensicherheit

Bitte klopfen Sie an

Um beispielsweise bei Visiten nicht zu stören, sollten Sie immer anklopfen, bevor Sie das Patientenzimmer betreten.

Hygiene und Sicherheit

Hygiene ist entscheidend für die Sicherheit und erfolgreiche Genesung unserer Patienten. Als Besucher sollten Sie daher bitte

  • die ausgewiesenen Toiletten auf den Fluren anstatt derjenigen im Patientenzimmer nutzen
  • statt auf der Bettkante lieber auf einem der im Zimmer bereitgestellten Stühle sitzen
  • die Desinfektionsmittelspender nutzen, die Sie in den Patientenzimmern, Stationszugängen und öffentlichen Bereichen vorfinden - denn: das einfachste und erfolgreichste Mittel gegen ansteckende Keime im Krankenhaus ist die Händedesinfektion. Erläuterungen zur richtigen Händedesinfektion finden Sie direkt an den Spendern.

Bei Patienten mit Isolationspflicht halten Sie sich als Patient und Angehöriger bitte strikt an die Anweisungen des Personals und die Hygiene-Richtlinien. Sie schützen so die eigene Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen.

Blumen und Geschenke

Schnittblumen sind in den meisten Bereichen gestattet und gern gesehen, Blumenvasen finden Sie auf den Stationen. Topfblumen sind aus hygienischen Gründen bei uns nicht gestattet. Gute Alternativen zu Blumen können Bücher, Zeitschriften, Rätselhefte oder persönliche Kleinigkeiten wie Fotos sein.

Falls Sie als Besucher Lebensmittel mitbringen möchten, besprechen Sie dies bitte vorher mit dem Stationspersonal.

Telefon

Ein generelles Handyverbot gibt es in unserer Klinik nicht, in einigen Bereichen ist aber besondere Rücksichtnahme erforderlich. Bitte beachten Sie daher die Hinweise der Stationen.

Fotografieren, Filmen, Medien

Unsere Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: das Landeskrankenhausgesetz, datenschutzrechtliche Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Es ist daher verboten, Patienten und Mitarbeiter ohne vorherige schriftliche Einwilligung zu fotografieren oder zu filmen – dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollen. Für Patienten-Interviews sowie Aufnahmen auf dem Klinikgelände und im Gebäude sind andere Maßstäbe anzulegen als im öffentlichen Raum. Es kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Patient zu jeder Zeit in der Lage ist, von seinem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme (oder ein Gespräch) Gebrauch zu machen. Die Nachwirkung oder der Einfluss von Narkose- bzw. anderen Medikamenten oder eine aus anderen Gründen fehlende Geschäftsfähigkeit ist im Klinikum stets zu bedenken.

Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche Zwecke oder zur anderweitigen Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch das Krankenhausdirektorium oder die Pressestelle gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Patienten oder deren Angehörige. Solche Aufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung untersagt.

Fotografieren und Filmen ist nur Patienten und deren Angehörigen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Dabei dürfen jedoch keine anderen Personen, insbesondere Patienten, gefilmt oder fotografiert werden.

Journalisten ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Klinikpatienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. Journalisten, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf dem Klinikgelände an einen Patienten, Besucher oder Mitarbeiter wenden, müssen sich vorher als Journalist zu erkennen geben.

Das Fotografieren und Filmen von personenbezogenen Daten (z. B. Patientenakten, Untersuchungsergebnisse, radiologische Aufnahmen etc.) ist grundsätzlich untersagt.

Die Rufbereitschaft der Pressestelle (Nachricht schreiben) ist auch außerhalb der Bürozeiten sowie an Sonn- und Feiertagen unter Tel.: 040 181882-8888 zu erreichen.

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